Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Aufstellerlaubnis
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Die gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten bedarf der vorherigen Erlaubnis der Ordnungsbehörde (Allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung). Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und ist bundesweit gültig.
Die Aufstellung der Spielgeräte darf nur an den Orten erfolgen, die für die Aufstellung der Spielgeräte geeignet sind und für die die Ordnungsbehörde eine Geeignetheitsbestätigung (§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung) erteilt hat.
Welche Angaben muss ein Antrag auf Erteilung einer Aufstellerlaubnis enthalten?
- Daten zum*zur Antragsteller*in (Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, telefonische Erreichbarkeit, E-Mail-Adresse)
- Antragsdatum
- Betriebsanschrift / Büroanschrift
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Spielrecht und illegale Gewerbeausübung - Ansprechpartner*innen (nach Name des Antragsstellenden) Buchstaben A-K
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
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Die Kosten für eine Allgemeine Aufstellerlaubnis liegen zwischen 1.050 Euro und 5.000 Euro und werden bei Antragstellung fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen