Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Hinweise für Datteln
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Da die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung kein Verwaltungsakt ist und die Bescheinigung mit dem Aufteilungsplan eine Einheit darstellt, ist eine Änderung von bereits erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen nicht möglich. Es könnte nur eine komplette, neue und gebührenpflichtige Bescheinigung ausgegestellt werden.
Einzureichende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung
- formloser Antrag vom Eigentümer oder einem Bevollmächtigten (1-fache Ausfertigung)
- aktueller Eigentumsnachweis (z. B. Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Grundbuchauszug)
- aktueller Lageplan oder Abzeichnung der Flurkarte
- Bestandszeichnungen des Gebäudes im Maßstab 1:100 oder Bauzeichnungen bei zu errichtenden Gebäuden
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen