Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Hinweise für Datteln

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    nicht angegeben
    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Teilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum. Sie soll dem Grundbuchamt namentlich die Prüfung bautechnischer Fragen erleichtern und dem Grundbuchamt im Regelfall eine weitere Prüfung ersparen. Das Grundbuch ist dementsprechend durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht gebunden, sondern hat vielmehr in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Baubehörde das Vorhandensein der Abgeschlossenheit richtig ausgelegt hat. Es ist daher möglich, dass von Seiten des Grundbuchamtes ein erweiterter Umfang der Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Bildung der Wohnungsgrundbücher als erforderlich erachtet werden kann.

    Da die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung kein Verwaltungsakt ist und die Bescheinigung mit dem Aufteilungsplan eine Einheit darstellt, ist eine Änderung von bereits erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen nicht möglich. Es könnte nur eine komplette, neue und gebührenpflichtige Bescheinigung ausgegestellt werden.

    Einzureichende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung

    • formloser Antrag vom Eigentümer oder einem Bevollmächtigten (1-fache Ausfertigung)
    • aktueller Eigentumsnachweis (z. B. Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Grundbuchauszug)
    • aktueller Lageplan oder Abzeichnung der Flurkarte
    • Bestandszeichnungen des Gebäudes im Maßstab 1:100 oder Bauzeichnungen bei zu errichtenden Gebäuden

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Datteln

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-333

    Fax: 02363/107-449

    E-Mail: gewerbeamt@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de