Spielgeräte - Aufstellung
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Die Bearbeitung des Antrages wird erst dann möglich, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen nach Abschluss des Verfahrens schriftlich mitgeteilt. Der Antrag ist gebührenpflichtig, auch bei Zurücknahme des Antrages.
Anzahl der Spielgeräte
Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der SpielV.
Sollten Sie ein Spielhalle betreiben möchten, benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis. Neben der persönlichen Aufstellerlaubnis benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den Ort, an dem Sie die Spielgeräte aufstellen wollen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Schriftlicher Antrag.
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes (für in Hürth Wohnende: Finanzamt Brühl, Kölnstraße 104, 50321 Brühl).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes der Wohnsitzgemeinde (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Steueramt der Stadt Hürth, Rathaus, 3. Obergeschoss).
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Brühl, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl).
- Führungszeugnis nach der Beleg-Art 0 vom Bundeszentralregister für Justiz in Bonn (zu beantragen bei der Meldebehörde - für Hürther ist zuständig: Einwohnermeldeamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss). In dem Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses ist unbedingt der Verwendungszweck "Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO" und als Empfängeranschrift: Stadt Hürth, Ordnungsamt, AZ. 32/G, 50351 Hürth, anzugeben. 6. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach der Beleg-Art 9 des Bundeszentralregister in Bonn (zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Ordnungsamt - für Hürth: Ordnungsamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 114 oder Zimmer 120). Verwendungszweck und Empfängeranschrift: siehe Punkt 5.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach der Beleg-Art 9 des Bundes-zentralregister in Bonn (zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Ordnungsamt - für Hürth: Ordnungsamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 114 oder Zimmer 120). Verwendungszweck und Empfänger-anschrift: siehe Punkt 5.
- Personalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, so sind die Zuverlässigkeitsnach¬weise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen.
- Für juristische Personen ist bei der Antragstellung ferner ein aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 33 c Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO NW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren für die Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten liegen zwischen 100,00 € und 1.800,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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