Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Spielgeräte - Aufstellung

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    nicht angegeben

    Die Bearbeitung des Antrages wird erst dann möglich, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen nach Abschluss des Verfahrens schriftlich mitgeteilt. Der Antrag ist gebührenpflichtig, auch bei Zurücknahme des Antrages.

    Anzahl der Spielgeräte

    Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der SpielV.

    Sollten Sie ein Spielhalle betreiben möchten, benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis. Neben der persönlichen Aufstellerlaubnis benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den Ort, an dem Sie die Spielgeräte aufstellen wollen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02233-53529

    E-Mail: ordnungsamt@huerth.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Schriftlicher Antrag.
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes (für in Hürth Wohnende: Finanzamt Brühl, Kölnstraße 104, 50321 Brühl).
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes der Wohnsitzgemeinde (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Steueramt der Stadt Hürth, Rathaus, 3. Obergeschoss).
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Hürth Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Brühl, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl).
    • Führungszeugnis nach der Beleg-Art 0 vom Bundeszentralregister für Justiz in Bonn (zu beantragen bei der Meldebehörde - für Hürther ist zuständig: Einwohnermeldeamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss). In dem Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses ist unbedingt der Verwendungszweck "Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO" und als Empfängeranschrift: Stadt Hürth, Ordnungsamt, AZ. 32/G, 50351 Hürth, anzugeben. 6. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach der Beleg-Art 9 des Bundeszentralregister in Bonn (zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Ordnungsamt - für Hürth: Ordnungsamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 114 oder Zimmer 120). Verwendungszweck und Empfängeranschrift: siehe Punkt 5.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach der Beleg-Art 9 des Bundes-zentralregister in Bonn (zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Ordnungsamt - für Hürth: Ordnungsamt der Stadt Hürth, Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 114 oder Zimmer 120). Verwendungszweck und Empfänger-anschrift: siehe Punkt 5.

    • Personalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, so sind die Zuverlässigkeitsnach¬weise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen.
    • Für juristische Personen ist bei der Antragstellung ferner ein aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    § 33 c Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO NW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Die Gebühren für die Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten liegen zwischen 100,00 € und 1.800,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de