Spielgeräte mit GewinnmöglichkeitOnline erledigen

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Nach § 33 c GewO benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie

    • gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen wollen,
    • die Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und
    • die Spielgeräte die Möglichkeit eines Gewinnes bieten (Geld- und Warenspielgeräte).

    Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen, beantragen.

    Die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten erhalten Sie, wenn

    • der Antrag,
    • das Führungszeugnis,
    • der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes vorliegen.

    Sobald diese Unterlagen eingereicht wurden, wird die Aufstellerlaubnis innerhalb von einer Woche erteilt.

    Bitte bedenken Sie dabei, dass ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister regelmäßig erst zwei Wochen nach Beantragung vorliegen.

    Ab sofort können Sie die Erlaubnis online beantragen. Das Formular können sie auf dieser Seite herunterladen. Sie benötigen für die Antragstellung allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur. Wenn Sie den Stand der Bearbeitung online verfolgen möchten (Tracking), müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. So können wir Sie über den Eingang des Formulares und die Zugangsdaten für das Tracking informieren.

    Achtung

    Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Wenn Sie Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte aufstellen wollen, benötigen Sie zusätzlich für jeden Aufstellort (zum Beispiel jede Gaststätte) vorher eine Geeignetheitsbestätigung.

    Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO anzumelden.

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5c5c816035fc01e4200cc5e5d1e5437b

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gaststätten- und allgemeine Gewerbeangelegenheiten L - Z

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841/201-634

    E-Mail: ordnung@moers.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gaststätten- und allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841/201-634

    E-Mail: ordnung@moers.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    04.1 Fachdienst - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-635

    Fax: 0 28 41 / 201-1 68 88

    E-Mail: Ordnung@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

    Hinweise für Moers

    Voraussetzungen

    Hinweise für Moers

    • Antrag nach § 33 c Absatz 1 GewO (Spielgeräte) - siehe rechts
    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
    • sofern vorhanden (zum Beispiel bei GmbH): Handelsregisterauszug
    • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz
    • Sozialkonzept

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Moers

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Je nach Betriebsmerkmal gestaffelt: 100,00€ bis 1.800,00€
      Zahlungsziel:
      Zum Beispiel Aufsteller nur in der eigenen Gaststätte, Aufsteller in mehreren Betrieben und Spielhallen und ähnliches.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de