Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen über Orte, an denen Spielgeräte aufgestellt werden sollen.
Spielgeräte im Sinne des § 33c Abs. 1 GewO dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellortes schriftlich bestätigt hat.
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Ansprechpartner
Sicherheit & Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2201
E-Mail: FB32@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- 4 Wochen (bis zu 6 Wochen)
Kosten
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- Antragsgebühr (abhängig vom Umfang): 30,00€ bis 600,00€
Zahlungsziel:
Die Gebühr ist fällig bei Antragstellung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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