Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis.
Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Spielcasinos aufgestellt werden. Hierfür ist eine sogenannte Aufstellererlaubnis erforderlich.
Bearbeitungszeitraum:
Sobald neben den einzureichenden Unterlagen auch die seitens des Ordnungsamtes extern angeforderten Stellungnahmen vorliegen, wird die Erlaubnis erteilt. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4-6 Wochen.
Formulare:
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.
Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen. - Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de.
Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen. - Führungszeugnis Belegart 0 vom Bundesamt für Justiz Bonn
(Zu beantragen bei Ihrer Meldebehörde; Düsseldorf: Amt für Einwohnerwesen) Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt. - Bei juristischen Personen z.B. AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine:
Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung - Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Beauftragte benötigen eine Vollmacht.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Voraussetzungen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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