Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    nicht angegeben

    Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis.

    Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder Spielcasinos aufgestellt werden. Hierfür ist eine sogenannte Aufstellererlaubnis erforderlich.

    Bearbeitungszeitraum:

    Sobald neben den einzureichenden Unterlagen auch die seitens des Ordnungsamtes extern angeforderten Stellungnahmen vorliegen, wird die Erlaubnis erteilt. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4-6 Wochen.

    Formulare:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten - 32/3

    Adresse

    Hausanschrift

    Worringer Straße 111

    40210 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Düsseldorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Worringer Straße 111

    40210 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211/89-93264

    Fax: 0211/89-29533

    E-Mail: makler-ordnungsamt@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.
      Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.
    • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de.
      Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.
    • Führungszeugnis Belegart 0 vom Bundesamt für Justiz Bonn
      (Zu beantragen bei Ihrer Meldebehörde; Düsseldorf: Amt für Einwohnerwesen) Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt.
    • Bei juristischen Personen z.B. AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine:
      Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
    • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

    Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

    Beauftragte benötigen eine Vollmacht.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düsseldorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düsseldorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de