Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser

    Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Sie möchten Grundwasser zur Versorgung Ihres Betriebes mit Trink- oder Brauchwasser oder zur Beregnung ihrer landwirtschaftlichen Flächen zu Tage fördern?

    Sie versorgen auch andere mit selbst gefördertem Trinkwasser, z.B. in Mietshäusern?

    Sie wollen das Grundwasser z.B. für eine Baumaßnahme großräumig absenken?

    In all diesen Fällen benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen müssen.

    Die Nutzung des Grundwassers für die Gartenbewässerung ist erlaubnisfrei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.4.1: Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de