Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser

    Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Sie möchten Grundwasser zur Versorgung Ihres Betriebes mit Trink- oder Brauchwasser oder zur Beregnung ihrer landwirtschaftlichen Flächen zu Tage fördern?

    Sie versorgen auch andere mit selbst gefördertem Trinkwasser, z.B. in Mietshäusern?

    Sie wollen das Grundwasser z.B. für eine Baumaßnahme großräumig absenken?

    In all diesen Fällen benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen müssen.

    Die Nutzung des Grundwassers für die Gartenbewässerung ist erlaubnisfrei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_854cffefb5d602b6574e97ca996fcdc8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.4.1: Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de