Medizinische Rehabilitationsleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter

    Medizinische Rehabilitationsleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Das Ziel jeder Rehabilitation lautet: Versicherte mit akuter oder chronischer Erkrankung sollen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können. Eine Rehabilitation der Rentenversicherung kann sich im Einzelfall von einer medizinischen Heilbehandlung über die Umschulung bis hin zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erstrecken. 

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/3.3 - Versicherungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiligrathstraße 12

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1635

    Fax: 02323 16-12339288

    E-Mail: versicherungsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

        gültiger Personalausweis / Reisepass
        Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- beziehungsweise Beitragsnachweise
        Ihre Bankverbindung (Name des Geldinstituts, IBAN und BIC-Nummer
        Gegebenenfalls letzte Lohnbescheinigung oder Nachweis über Lohnersatzleistungen

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

        gültiger Personalausweis / Reisepass
        Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw. Beitragsnachweise
        Ihre Bankverbindung (Name des Geldinstituts, IBAN und BIC-Nummer
        Angaben über Schul- und Berufsausbildung und zu den bisher ausgeübten Tätigkeiten (mit Zeitangaben)
        gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
        gegebenenfalls Kunden-Nummer des Arbeitsamtes

    In Einzelfällen können noch weitere Angaben beziehungsweise Unterlagen erforderlich sein. Haben Sie bitte Verständnis, wenn die vorstehende Aufstellung nicht vollständig ist. 

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen mehreren Arten von Reha-Leistungen:

    Die zwei bedeutsamsten Leistungen sollen hier etwas erläutert werden.

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

    Sie können Leistungen der medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ihre Erwerbsfähigkeit soll durch die Reha wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden.

    Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

    •     Wartezeit von 15 Jahren
    •     6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
    •     Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    •     Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
    •     Anspruch auf große Witwen- beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung und andere)

    Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
    Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.

    Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

    •     Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
    •     Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

    Eine Leistung wird auch erbracht, wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder im Anschluss einer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn sie zur Erreichung der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich ist oder ein Anspruch auf große Witwen- oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.

    Sowohl bei der medizinischen Reha als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es die unterschiedlichsten Leistungsformen (Anschlussrehabilitation, Kinderrehabilitation, Kraftfahrzeughilfe, Mobilitätshilfen und andere), sodass nur im Rahmen eines persönlichen Gespräches die für Sie notwendige beziehungsweise mögliche Leistung überlegt und beantragt werden kann. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Sozialgesetzbuch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de