Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wenn sich eine im Führerschein eingetragene Auflage (z. B. Sehhilfe erforderlich) ändert oder entfällt oder weitere Auflagen hinzukommen, muss der Führerschein auf die aktuell geltenden Auflagen geändert werden.
In den rosa oder grauen Papierführerscheinen wird die Auflage bei der Fahrerlaubnisbehörde direkt geändert und gesiegelt.
Inhaber eines EU-Kartenführerscheins müssen einen neuen EU-Kartenführerschein mit den geänderten Auflagen beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck
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Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede
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erforderliche Unterlagen
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- gültiger Pass oder Personalausweis
- alter Führerschein
- Bescheinigung über die Auflage (z. B. neuer Sehtest)
- für Inhaber eines EU-Kartenführerscheins zusätzlich: aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)
Formulare
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Voraussetzungen
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- Hauptwohnsitz in Bielefeld
- eingetragene Auflage entfällt, hat sich geändert oder kommt hinzu
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Abs. 2 FeV
Verfahrensablauf
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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