Aufenthaltstitel bei AsylantragOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Informationen für britische Staatsangehörige

    Informationen zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen finden Sie hier.
    (Diesen Link finden Sie auch in englischer Sprache hier).

    Ausländische Staatsangehörige benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zu folgenden Zwecken erteilt werden:

    • Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung (§§ 16 folgende AufenthG)
    • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 folgende AufenthG)
    • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22 folgende AufenthG)
    • Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27 folgende AufenthG)
    • Aufenthalt von Wiederkehrern (§ 37 AufenthG), ehemaligen Deutschen (§ 38 AufenthG) und Staatsangehörigen aus anderen Staaten der Europäischen Union, die zu einem langfristigen Daueraufenthalt berechtigt sind (§ 38 a AufenthG).

    Die Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen auch die besonderen Voraussetzungen des jeweiligen Aufenthaltszweckes erfüllt sind. Eine Aufenthaltserlaubnis erfordert immer, dass ein Antrag bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde gestellt wird.

    Die Gebühren ergeben sich aus der Aufenthaltsverordnung und sind je nach Erteilung unterschiedlich. Insbesondere kann es bei Familienangehörigen von deutschen Staatsangehörigen oder bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches Befreiungen und Ermäßigungen geben.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten.

    Zuständigkeiten:
    Ausländer- und AsylangelegenheitenBuchstabeSachbearbeiter*inAli-Az, O/Ö, L, J, DFrau Wegener, Tel. 66-253A-Ali, H, N, U/Ü, R, ZFrau Poll, Tel. 66-254B, E, I, T, YHerr Remke, Tel. 66-241C, K, W, V/vFrau Kruse, Tel. 66-643F, S, M, PFrau Kochheim, Tel. 66-470

    G, Q, X, 

    §§25a und b AufenthG, 

    sowie §104c AufenthG

    Frau Acar, Tel. 66-504

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L32212 | Katharina Wegener

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L32204 | Marion Poll

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L32218 | Andre Remke

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    L32313 | Maren Schwarz

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L32214 | Laura Kochheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L32207 | Büsra Acar

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    • gültiger Pass des Antragstellers

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    • Es können Gebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de