Aufenthaltstitel bei Asylantrag
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Visum
Vor der Einreise wird der Aufenthaltstitel (Visum) bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) im jeweiligen Heimatland beantragt. Nach Zustimmung der Ausländerbehörde und/oder anderer fachkundiger Stellen und Behörden (z. B. Bundesagentur für Arbeit) kann das Visum ausgestellt werden.
Aufenthaltserlaubnis
Nach der Einreise können Sie den Aufenthaltstitel (Blaue Karte) vor Ablauf des Visums bzw. des rechtmäßigen Aufenthaltes beim Bürgerservice Ihrer Wohnortgemeinde beantragen.
Blaue Karte
Nach der Einreise können Sie den Aufenthaltstitel (Blaue Karte) vor Ablauf des Visums bzw. des rechtmäßigen Aufenthaltes beim Bürgerservice Ihrer Wohnortgemeinde beantragen.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Viersen
Ihr Antrag wird mit den erforderlichen Unterlagen an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Nach Prüfung werden wir mit Ihnen einen Termin zur Aufnahme Ihrer biometrischen Daten vereinbaren. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer im Antrag angeben, können wir Sie schneller erreichen.
Der Aufenthaltstitel wird als "elektronischer Aufenthaltstitel" (eAT) im Scheckkartenformat erteilt. Die Herstellung des "eAT" erfolgt für alle Ausländerbehörden durch die Bundesdruckerei in Berlin. Zur Aushändigung müssen Sie einen weiteren Termin mit uns vereinbaren. Sie können Ihren Aufenthaltstitel aber auch durch einen Bevollmächtigten abholen lassen.
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Ausführliche Informationen zum Thema "eAT" finden Sie in der Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel" und auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen