Aufenthaltstitel bei Asylantrag

    Aufenthaltstitel bei Asylantrag

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Visum

    Vor der Einreise wird der Aufenthaltstitel (Visum) bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) im jeweiligen Heimatland beantragt. Nach Zustimmung der Ausländerbehörde und/oder anderer fachkundiger Stellen und Behörden (z. B. Bundesagentur für Arbeit) kann das Visum ausgestellt werden.

    Aufenthaltserlaubnis

    Nach der Einreise können Sie den Aufenthaltstitel (Blaue Karte) vor Ablauf des Visums bzw. des rechtmäßigen Aufenthaltes beim Bürgerservice Ihrer Wohnortgemeinde beantragen.

    Blaue Karte

    Nach der Einreise können Sie den Aufenthaltstitel (Blaue Karte) vor Ablauf des Visums bzw. des rechtmäßigen Aufenthaltes beim Bürgerservice Ihrer Wohnortgemeinde beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_adf0c17b9da2135821704be8d994c5df

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/3 Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Ihr Antrag wird mit den erforderlichen Unterlagen an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Nach Prüfung werden wir mit Ihnen einen Termin zur Aufnahme Ihrer biometrischen Daten vereinbaren. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer im Antrag angeben, können wir Sie schneller erreichen.

    Der Aufenthaltstitel wird als "elektronischer Aufenthaltstitel" (eAT) im Scheckkartenformat erteilt. Die Herstellung des "eAT" erfolgt für alle Ausländerbehörden durch die Bundesdruckerei in Berlin. Zur Aushändigung müssen Sie einen weiteren Termin mit uns vereinbaren. Sie können Ihren Aufenthaltstitel aber auch durch einen Bevollmächtigten abholen lassen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Ausführliche Informationen zum Thema "eAT" finden Sie in der Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel" und auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de