Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung unter 3,5 tOnline erledigen
Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten unter 3,5 t beantragen
Einzel-Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamt-massen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen.
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Telefon Festnetz: 02551692049
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2023