Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten unter 3,5 t beantragen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bei Einzelfahrten eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO. Sie dürfen nur in dem Umfang genehmigt werden, der für den beabsichtigten Zweck unumgänglich notwendig ist (strenger Maßstab). Aus wirtschaftlichen Gründen allein darf keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigungen sind von dem/der Fahrzeugführer:in durch den Bescheid nachzuweisen, bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
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Ansprechpartner
Zulassung und Fahrerlaubnisse - Abteilung 364
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36454
E-Mail: 36@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- ein Ausweisdokument,
- bei Neubeantragung: Ein Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse anerkannten Technischen Dienstes,
- eine Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (wenn noch keine Betriebserlaubnis vorhanden ist, wird eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO benötigt),
- ggf. alte Ausnahmegenehmigungen,
- ggf. eine Versicherungsbescheinigung,
- ggf. eine Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften der StVZO und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) voll ausgeschöpft sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Ausnahmegenehmigung schriftlich oder online beantragen.
Bevor Sie eine Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug beantragen können, benötigen Sie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse anerkannten Technischen Dienstes.
Aus dem Gutachten müssen die erforderlichen Ausnahmen von der StVZO, die Eignung des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination und die im Interesse der Verkehrssicherheit für erforderlich gehaltenen Auflagen und Bedingungen hervorgehen. Der oder die Sachverständige hat die Ausnahmen konkret zu beschreiben und ihre Notwendigkeit zu begründen.
Anschließend können Sie die Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausnahmegenehmigung.
Kosten
Hinweise für Leverkusen
Es fallen Kosten nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an.
Gebührennummer 152: Entscheidung über eine Ausnahme von einer Vorschrift der StVZO je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug.
Gebühr: 10,20 EUR bis 511,00 EUR
Beachten Sie: Bei der Bemessung der Gebühr werden der Verwaltungsaufwand sowie der wirtschaftliche Nutzen für die/den Antragstellende:n berücksichtigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Wohnort bzw. dem Sitz Ihres Unternehmens.
In einigen Fällen muss eine zusätzliche Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO beantragt werden, sofern bestimmte Obergrenzen bezüglich Gewichts, Höhe oder Breite überschritten werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2023
Stichwörter
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