Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung unter 3,5 tOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten unter 3,5 t beantragen

    Einzel-Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamt-massen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bei Einzelfahrten eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO. Sie dürfen nur in dem Umfang genehmigt werden, der für den beabsichtigten Zweck unumgänglich notwendig ist (strenger Maßstab). Aus wirtschaftlichen Gründen allein darf keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigungen sind von dem/der Fahrzeugführer:in durch den Bescheid nachzuweisen, bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Str. 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4921440636412

    E-Mail: 364-zulassung@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassung und Fahrerlaubnisse - Abteilung 364

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36454

    E-Mail: 36@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

    1. ein Ausweisdokument,
    2. bei Neubeantragung: Ein Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse anerkannten Technischen Dienstes,
    3. eine  Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (wenn noch keine Betriebserlaubnis vorhanden ist, wird eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO benötigt),
    4. ggf. alte Ausnahmegenehmigungen,
    5. ggf. eine Versicherungsbescheinigung,
    6. ggf. eine Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dürfen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften der StVZO und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) voll ausgeschöpft sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausnahmegenehmigung schriftlich oder online beantragen.

    Bevor Sie eine Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug beantragen können, benötigen Sie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse anerkannten Technischen Dienstes.              

    Aus dem Gutachten müssen die erforderlichen Ausnahmen von der StVZO, die Eignung des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination und die im Interesse der Verkehrssicherheit für erforderlich gehaltenen Auflagen und Bedingungen hervorgehen. Der oder die Sachverständige hat die Ausnahmen konkret zu beschreiben und ihre Notwendigkeit zu begründen.

    Anschließend können Sie die Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausnahmegenehmigung.

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Es fallen Kosten nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an.

    Gebührennummer 152: Entscheidung über eine Ausnahme von einer Vorschrift der StVZO je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug. 

    Gebühr: 10,20 EUR bis 511,00 EUR

    Beachten Sie: Bei der Bemessung der Gebühr werden der Verwaltungsaufwand sowie der wirtschaftliche Nutzen für die/den Antragstellende:n berücksichtigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Wohnort bzw. dem Sitz Ihres Unternehmens. 

    In einigen Fällen muss eine zusätzliche Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO beantragt werden, sofern bestimmte Obergrenzen bezüglich Gewichts, Höhe oder Breite überschritten werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de