Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Ein Zugang zur Sachbearbeitung ist nur in begründeten Einzelfällen nach Terminvereinbarung möglich.
Termine werden direkt durch die Sachbearbeitung vergeben.
Bitte versuchen Sie, Ihre Angelegenheiten vorrangig telefonisch, per Post, E-Mail oder Fax zu regeln.
Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich:
E-Mail: fb41-asyl@herne.de
Telefax: 02323/16-12339280
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herne
- Ausweispapiere und Aufenthaltstitel, z.B. Aufenthsaltsgestattung, Duldung, Ankunftsnachweis, etc.
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise
- Miet- und Energielieferungsvertrag, falls Sie in einer eigenen Wohnung leben
Die Nachweise müssen für alle im Haushalt lebenden Personen vorgelegt werden.
Die Vorlage weiterer Unterlagen kann erforderlich sein. Dies erfahren Sie von Ihrer zuständigen Sachbearbeitung.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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