Hilfen für Flüchtlinge nach dem AsylbLG und dem SGB XII
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Für Flüchtlinge und Asylbewerber können zur Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungen gewährt werden.
Sofern Sie Asylbewerber, abgelehnter Asylbewerber oder Flüchtling sind, können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden. In der Regel wird eine sog. Grundleistung gewährt. Darüber hinaus ist in besonderen Fällen eine davon abweichende oder auch eingeschränkte Leistungsgerbringung möglich.
Im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt können zusätzliche Hilfen erfolgen. Leistungen bei Krankheit werden nur bei akuten Erkrankungen sowie zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erbracht.
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Sozialamt - Hilfen nach AsylbLG, Leistungen nach AsylbLG
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-24147
Fax: +49 231 50-24147
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen oder denen eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen erteilt wurde.
Eine Ansprucheinschränkung erfolgt für Leistungsberechtigte, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen (z. B. Vernichtung des Passes, Angabe einer falschen Identität) aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.
Eine Anwendung des Sozialgesetzbuches XII ist für diejenigen vorgesehen, die mindestens 48 Monate Grundleistungen beziehen.
Rechtsgrundlage(n)
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- §§ 1, 2, 3, 4, 6, 8 Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- REAG / GARP Programme
Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter.
Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Diese Leistungen sind kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen