Leistungen nach AsylbewerberleistungsgesetzOnline erledigen

    Hilfen für Flüchtlinge nach dem AsylbLG und dem SGB XII

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Für Flüchtlinge und Asylbewerber können zur Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungen gewährt werden.

    Sofern Sie Asylbewerber, abgelehnter Asylbewerber oder Flüchtling sind, können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden. In der Regel wird eine sog. Grundleistung gewährt. Darüber hinaus ist in besonderen Fällen eine davon abweichende oder auch eingeschränkte Leistungsgerbringung möglich.

    Im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt können zusätzliche Hilfen erfolgen. Leistungen bei Krankheit werden nur bei akuten Erkrankungen sowie zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erbracht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Hilfen nach AsylbLG, Leistungen nach AsylbLG

    Adresse

    Hausanschrift

    Entenpoth (GebäudeC) 34

    44263 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-24147

    Fax: +49 231 50-24147

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen oder denen eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen erteilt wurde.
    Eine Ansprucheinschränkung erfolgt für Leistungsberechtigte, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen (z. B. Vernichtung des Passes, Angabe einer falschen Identität) aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.
    Eine Anwendung des Sozialgesetzbuches XII ist für diejenigen vorgesehen, die mindestens 48 Monate Grundleistungen beziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • §§ 1, 2, 3, 4, 6, 8 Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
    • REAG / GARP Programme

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter.
    Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Diese Leistungen sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de