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    Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Nach § 1 Abs. 1 AsylbLG erhalten Leistungen nach dem AsylbLG (unter anderem) Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und die

    • einen Asylantrag gestellt haben und daher eine Aufenthaltsgestattung besitzen;
    • ein Asylgesuch geäußert haben und daher einen Ankunftsnachweis (BüMA) besitzen; der Anspruch besteht auch, wenn dieser noch nicht ausgestellt worden ist;
    • eine Duldung besitzen; auch eine sog. "Grenzübertrittsbescheinigung" oder andere garnicht im Gesetz vorgesehende Papiere gelten rechtlich als Duldung;
    • vollziehbar ausreisepflichtig sind, ohne im Besitz einer Duldung zu sein; dies sind z. B. "illegalisierte" Menschen, die ohne Wissen der Ausländerbehörde in Deutschland leben;
    • eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 AufenthG besitzen, wenn diese "wegen des Krieges im Heimatland" erteilt worden ist; hierzu gehören z. B. syrische Familienangehörige, die im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms nach Deutschland gekommen sind;
    • eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG besitzen; dies ist eine maximal sechsmonatige vorübergehende Aufenthaltserlaubnis;
    • eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen, wenn der Zeitpunkt der erstmaligen Duldung ("Aussetzung der Abschiebung") noch keine 18 Monate zurückliegt; wenn dieser Zeitpunkt schon mehr als 18 Monate zurückliegt, besteht Anspruch auf die regulären Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 - 9.00 Uhr (freie Sprechzeit) sowie nach Terminvereinbarung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de