Leistungen nach AsylbewerberleistungsgesetzOnline erledigen

    Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die materiellen Leistungen für bedürftige Asylsuchende, geduldete Ausländer, Kontingentflüchtlinge sowie Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge zur Sicherstellung eines Existenzminimums während ihres Aufenthaltes in Deutschland.

    Die Leistung umfasst:

    • Notwendiger Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Des Weiteren Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.

    In einem persönlichen Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf die oben beschriebenen Leistungen gegeben ist. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_542b63a281c3fb03cb12b630e6bc7f9e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
      Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag. Der Umfang der benötigten Unterlagen wird im Rahmen des Beratungsgespräches festgelegt und ist von den Besonderheiten des Einzelfalles abhängig
    • Grundsätzlich sind im Rahmen der Beantragung ein gültiges Aufenthaltsdokument (Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Reisepass) vorzulegen
    • Nachweise über Einkommen und Vermögen sind zur Prüfung des Leistungsanspruchs unabdingbar

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de