Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die materiellen Leistungen für bedürftige Asylsuchende, geduldete Ausländer, Kontingentflüchtlinge sowie Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge zur Sicherstellung eines Existenzminimums während ihres Aufenthaltes in Deutschland.
Die Leistung umfasst:
- Notwendiger Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Des Weiteren Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
In einem persönlichen Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf die oben beschriebenen Leistungen gegeben ist.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag. Der Umfang der benötigten Unterlagen wird im Rahmen des Beratungsgespräches festgelegt und ist von den Besonderheiten des Einzelfalles abhängig - Grundsätzlich sind im Rahmen der Beantragung ein gültiges Aufenthaltsdokument (Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Reisepass) vorzulegen
- Nachweise über Einkommen und Vermögen sind zur Prüfung des Leistungsanspruchs unabdingbar
Formulare
Hinweise für Lage
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
Verfahrensablauf
Hinweise für Lage
Fristen
Hinweise für Lage
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lage
Kosten
Hinweise für Lage
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Weitere Informationen
Hinweise für Lage
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Lage