Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Bünde
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Diese umfassen Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (z.B. für Ernährung und Kleidung) und des notwendigen persönlichen Bedarfs (z.B. für Verkehr und Nachrichtenübermittlung). Sie werden - abhängig von der Unterkunftsform - in Form von Geld- und/oder Sachleistungen gewährt. Gesundheitsleistungen beschränken sich während der ersten 18 Monate im Regelfall auf eine Akut- und Schmerzversorgung. Nach einer Aufenthaltsdauer von 18 Monaten in Deutschland besteht unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen, die sich am Umfang des Zwölften Sozialgesetzbuches orientieren. Diese Leistungen heißen Analogleistungen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
- Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Pass
- Aufenthaltsgestattung / Duldung
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden
- Sorgerechtserklärung
- Vaterschaftsanerkennung
- Erklärung über eheähnliche Gemeinschaft
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- Letzte Mietnebenkostenabrechnung
- gültiger Abschlagsbescheid der Stadtwerke Detmold (Gas, Strom, Wasser/Abwasser)
- Heizkostenabrechnung
- Lückenlose Kontoauszüge der letzten (3) Monate sowie EC-Karte
- Sämtliche Sparbücher, Unterlagen über Wertpapiere, Aktien oder sonstige
- Geld- (Vermögens) anlagen, Grundvermögen, Bausparverträge, Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung und ähnliches
- Erklärung zum Vermögen
- Nachweis/e über private Haftpflicht-/Hausratversicherung
- Nachweis über Krankenversicherung
- Erklärung Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag
- Erklärung über Einkommen und Leistungen, etc. (z. B. Verdienstabrechnungen, Bescheide über Kindergeld, ALG II)
Formulare
Hinweise für Bünde
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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