Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Oelde
Beschreibung
Hinweise für Oelde
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Mit diesen Worten gewährt Art. 16a des Grundgesetztes politisch Verfolgten einen hohen Schutz. Asylbewerber und Flüchtlinge leben auch in der Stadt Oelde. Die Stadt Oelde ist zuständig für Personen, die hierher zugewiesen sind oder die ihren Aufenthalt frei wählen können und sich dauerhaft in Oelde aufhalten.
Dieser Personenkreis hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sie werden für die Dauer des Asylverfahrens ebenso wie geduldete Ausländer in städtischen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
Leistungen zum Lebensunterhalt erhält nur, wer nicht über genügend Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt verfügt. Zu den Leistungen zählen z.B. Unterkunft, Leistungen zum Lebensunterhalt (Kost, Kleidung) und Krankenhilfe.
In Zusammenarbeit mit der PRO ARBEIT Oelde e.V. stellt die Stadt Oelde den Asylbewerbern Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung.
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Fachdienst Soziales, Familien, Senioren
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Telefon Festnetz: 02522 72-113
Fax: 02522 72-460
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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