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    Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Hinweise für Oelde

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde

    Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Mit diesen Worten gewährt Art. 16a des Grundgesetztes politisch Verfolgten einen hohen Schutz. Asylbewerber und Flüchtlinge leben auch in der Stadt Oelde. Die Stadt Oelde ist zuständig für Personen, die hierher zugewiesen sind oder die ihren Aufenthalt frei wählen können und sich dauerhaft in Oelde aufhalten.
    Dieser Personenkreis hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sie werden für die Dauer des Asylverfahrens ebenso wie geduldete Ausländer in städtischen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

    Leistungen zum Lebensunterhalt erhält nur, wer nicht über genügend Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt verfügt. Zu den Leistungen zählen  z.B. Unterkunft, Leistungen zum Lebensunterhalt (Kost, Kleidung) und Krankenhilfe.

    In Zusammenarbeit mit der PRO ARBEIT Oelde e.V. stellt die Stadt Oelde den Asylbewerbern Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung.

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    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Soziales, Familien, Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-113

    Fax: 02522 72-460

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de