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    Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Hinweise für Ascheberg

    Beschreibung

    Hinweise für Ascheberg

    Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten in aller Regel zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das AsylbLG beinhaltet - neben den Leistungssystemen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe - ein eigenständiges existenzsicherndes Leistungsrecht für den dort näher definierten Personenkreis.

    Das Leistungsspektrum umfasst

    1. Leistungen für Ernährung, Leistungen für Gesundheits- und Körperpflege, Kleidung sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.
    2. Leistungen zur medizinischen Versorgung: Im Bereich der Leistungen bei Krankheit besteht nur ein eingeschränkter Leistungsanspruch, da medizinische Behandlungen in der Regel nur bei akuten Erkrankungen oder zur Beseitigung von Schmerzzuständen finanziert werden.
    3. Versorgung mit Wohnraum: Die Gemeinde Ascheberg ist verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dieses erfolgt im Regelfall in den von der Gemeinde Ascheberg errichteten und unterhaltenen Übergangsheimen. Darüber hinaus kann Leistungsberechtigten auch gestattet werden, Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt anzumieten.
    4. Beratungs- und Betreuungsangebote 

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02593 609-5010

    Fax: 02593 609-1099

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

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    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

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    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

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    Telefon Festnetz: 02593 609-5010

    Fax: 02593 609-1099

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    Technisch geändert am 04.01.2023

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    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

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