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Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Erkelenz
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG) werden gewährt für der Stadt Erkelenz zugewiesene asylbegehrende ausländische Flüchtlinge, ausreisepflichtige Personen sowie Ausländer, die nur bestimmte, vorübergehende Aufenthaltstitel besitzen.
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Ansprechpartner
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02431 85-0
Fax: 02431 70558
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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