Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Alsdorf
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber, Flüchtlinge sowie sonstige Ausländer mit entsprechendem Aufenthaltsstatus können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden. In der Regel wird eine sogenannte Grundleistung gewährt. Darüber hinaus ist in besonderen Fällen eine davon abweichende oder auch eingeschränkte Leistungserbringung möglich. Bei freiwilliger Rückkehrbereitschaft in das Heimatland sind auch finanzielle Leistungen möglich.
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erforderliche Unterlagen
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Damit wir Ihren Anspruch klären und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen zum Beispiel:
- Pass, Einkommens- und Vermögensnachweise, aktuelle Kontoauszüge, Mietverträge, Nachweis über Energiekosten und Nachweise über bisherige Aufenthaltsorte.
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie, jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles, mit dem zuständigen Sachbearbeiter abklären.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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