Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie haben keine deutsche Staatsangehörigkeit und möchten Sozialhilfe beantragen? Als Ausländer*in können Sie grundsätzlich soziale Leistungen erhalten. Die Rechtsgrundlage Ihres Aufenthalts und Ihr Alter sind dafür entscheidend. Danach entscheidet sich, wer für Sie zuständig ist und welche Leistungen Sie bekommen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-92334
Fax: 0221 / 221-92242
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
- Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen