Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Dinslaken
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Ausländer (z.B. Asylbewerber, Flüchtlinge) können Ansprüche auf Leistungen zur
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- Krankenhilfe
- Unterkunft
haben, wenn Sie zum abgeschlossenen Personenkreis der Leistungsberechtigten nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gehören. Die Voraussetzungen sind im AsylbLG geregelt und abhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status (Ankunftsnachweis, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis, Duldung). Der aufenthaltsrechtliche Status wird von der Ausländerbehörde erteilt, die Leistungsgewährung erfolgt durch die Asylleistungssachbearbeitung des "Fachdienst Wohnen" (FD 7.4).
Besondere Öffnungszeiten:
Terminvergabe nur nach telefonischer Absprache.
Erstaufnahme und Unterbringung:
Zur Erstaufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verfügt die Stadt Dinslaken über verschiedene Unterkünfte. Der Betrieb der Übergangsheime, Leitung, soziale Betreuung, Kinderbetreuung, Sprach- und Einführungskurse in die hiesige Gesellschaft, Beschäftigung und Arbeitsvorbereitung, Hausmeisterei, Unterhaltung, Koordinierung des Ehrenamtes und der handelnden Institutionen in den Unterkünften erfolgt umfassend durch den Caritasverband.
Unterbringung in private Wohnungen und Wohnungsangebote:
Um Flüchtlinge in private Wohnungen zu vermitteln, beschäftigt die Stadt einen Wohnraumvermittler, der betroffene Flüchtlinge bei der Wohnungssuche unterstützt. Viele Flüchtlinge suchen Wohnungen im Stadtgebiet, weil bestehende Wohnsitzverpflichtungen einer Wohnungsanmietung in Nachbarstädten entgegenstehen. Die Stadt und der Caritasverband suchen weiterhin freie oder freiwerdende Wohnungen. Kontakt: 02064 / 4 28 80 06 (Herr Brzoska, Büro Übergangsheim "An der Fliehburg").
Handlungskonzept "Flüchtlinge in Dinslaken" (sogenanntes "Flüchtlingskonzept"):
Weitere Informationen sowie das Flüchtlingskonzept und die Erste Fortschreibung finden Sie hier.
Spenden und ehrenamtliche Helfer:
Die Caritas freut sich über Sachspenden jeder Art und wenn Sie Flüchtlingen ehrenamtlich helfen möchten.
Kontakt: 02064 / 1 27 97.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen