Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen können zur Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungen gewährt werden. Sofern sie AsylbewerberIn, abgelehnte*r AsylbewerberIn oder Flüchtling sind (und deren Ehegatten, LebenspartnerIn und minderjährige Kinder), können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden.
Zu den Leistungen nach dem AsylbLG gehören:
- Grundleistungen (notwendiger Bedarf an Ernährung, Kleidung, Unterkunft etc.)
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- sonstige Leistungen (z.B. zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern)
Sie können die Antrag hier: Zum Service (roter Button unten) stellen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Soziales und Wohnen Flüchtlingsangelegenheiten (50.25)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02161 25-3237
erforderliche Unterlagen
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Folgende Unterlagen werden jeweils neben einem Antragsformular benötigt:
- Leistungsantrag ausgefüllt und unterschrieben
- Kopie des ausländerrechtlichen Status
- Kontoauszüge
- Ggf. Arbeitsvertrag
- Ggf. Mietvertrag
- Einkommensnachweise aller im Haushalt befindlichen Personen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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