Hilfe zur Erziehung beantragen
Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Erziehungsberatung ist für jedermann frei zugänglich. Hilfen zur Erziehung sind dagegen Hilfen, die eng mit dem Jugendamt abgestimmt und nur auf Antrag erhältlich sind. Bei Hilfen zur Erziehung muss außerdem ein erzieherischer Bedarf in der Familie vorliegen, der in einer sozialpädagogischen Diagnosephase festgestellt wird.
Wenn Eltern die Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen nicht mehr ohne Hilfe von außen bewältigen können, informiert der RSD über die verschiedenen und differenzierten Angebote innerhalb oder außerhalb der eigenen Familie. Der RSD fördert hierbei die Entwicklung junger Menschen durch Planung, Vermittlung und Gewährung individueller und passgenauer Hilfen zur Erziehung, zum Beispiel durch Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, durch die Unterstützung von Pflegefamilien oder Heimerziehung.
Damit Hilfe gewährt wird, muss kein schuldhaftes Versagen der Eltern vorliegen. Häufig sind es die Lebensbedingungen der Familie oder auch belastende Lebensereignisse, die den Bedarf begründen.
Kontakt
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die gewöhnliche und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schädigungen des Kindes oder Jugendlichen befürchtet werden müssen. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
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§§ 27-35 SGB VIII
Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
- Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
- Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
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- Die Eltern beteiligen sich an den Kosten, wenn die Hilfe in stationärer oder teilstationärer Form erbracht wird. Die Höhe der Kostenbeiträge richtet sich nach der Einkommenssituation des Elternteils und der Kindergeldberechtigung für das Kind. Eltern werden, auch wenn sie zusammenleben, getrennt voneinander berechnet.
- Zahlungsarten: Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022