Hilfe zur Erziehung beantragen
Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien im Bereich Beratung, Unterstützung, erzieherische Hilfen und Kinderschutz. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit diesen Schwerpunkten.
Beratung und Erzieherische Hilfen gemäß des SGB VIII sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben unterstützen, Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und Benachteiligungen vermeiden/abbauen.
Jedes Kind/ jeder Jugendliche, alle Eltern und auch Großeltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.
Kurzbeschreibung der Aufgaben:
- Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen für Eltern, Alleinerziehend und andere Personensorgeberechtigte
- Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts
- Mitwirkung in Familiengerichtlichen Verfahren
- Hilfen/ Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder innerhalb und außerhalb ihrer Familie
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten besprochen.
Formulare
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Voraussetzungen
Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
- Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
- Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die wesentlichen Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht, wie auch ambulant eingesetzte Hilfen. Bei Einleitung von teil- oder stationären Hilfen werden Eltern entsprechend ihrem Einkommen an den Kosten beteiligt. Etwaige Kostenbeteiligungen werden im Vorfeld mit den Beteiligten besprochen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022
Stichwörter
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