Hilfe zur Erziehung GewährungOnline erledigen

    Hilfe zur Erziehung

    Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Möglich sind hierbei Hilfen in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form. Diese Hilfen reichen von der Beratung in Erziehungsfragen über die soziale Gruppenarbeit, die Erziehungsbeistandschaft, die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehung in einer Tagesgruppe, die Vollzeitpflege, die Heimerziehung bis hin zur sozialpädagogischen Einzelbetreuung.

    Nach Beratung durch die sozialpädagogischen Fachkräfte des Teams Soziale Dienste können Personensorgeberechtigte einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Eine entsprechende Hilfe wird auf der Grundlage eines internen Beratungs- und Entscheidungsverfahrens gewährt, wenn sie bedarfsgerecht, notwendig und geeignet ist. Abhängig von Hilfeart und Einkommen der Eltern werden diese zu den entstehenden Kosten herangezogen.

    Bei allen Hilfen wird mit den Beteiligten ein sog. Hilfeplan erarbeitet, in dem die konkrete Ausgestaltung und die Ziele der Hilfe festgehalten werden. Dieser Hilfeplan wird regelmäßig fortgeschrieben. Im Rahmen der Fortschreibung wird unter aktiver Beteiligung der Personensorgeberechtigten und ggf. anderer Einrichtungen und Dienste (Schule, Kindertagesstätte, Kinderarzt, Erziehungsberatungsstelle, Tagesklinik etc.) geprüft, ob die Hilfe weiterhin erforderlich und geeignet ist oder ob eine Veränderung der Hilfe oder eine Hilfeeinstellung bei Zielerreichung zu erfolgen hat.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_645dc4555a7d17cdd1ec322035e21ef0

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Angestellte im Schreibdienst

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    • Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    • Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
    Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de