Versammlung Bestätigung

    Eine Versammlung anmelden

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Versammlungen und Aufzüge ( Demonstrationen ) sind anzumelden.

    Wer eine Versammlung oder einen Aufzug ( Demonstration ) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.

    Formulare

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_706e5e511f1b12cdc5cfea34f3fbb86d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    31 - Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 14-0

    Fax: 02541 14-224

    E-Mail: kreispolizeibehoerde@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    31 - Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 14-400

    Fax: 02541 14-224

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    31 - Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 14-400

    Fax: 02541 14-224

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    31 - Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 14-400

    Fax: 02541 14-224

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    31 - Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 14-400

    Fax: 02541 14-224

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    Bei der Anmeldung sind folgende notwendige Angaben zu machen:

    • Anmelder
    • Veranstalter
    • Anlass/Thema
    • Ortsangabe
    • Zeitpunkt
    • Teilnehmerzahl
    • Hilfsmittel

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie übermitteln ihre Anmeldung der Versammlung an die zuständige Behörde digital oder analog.
    • Die Anmeldung ist an keine Form gebunden.
    • Unabhängig davon ob Sie die Anmeldung online, schriftlich oder mündlich erstellen müssen folgende Informationen enthalten sein:
      • Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
      • Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin.
      • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
      • Bei Aufzügen/Demonstrationen den geplanten Streckenverlauf.
      • Wenn die Versammlungsleitung sich der Hilfe von Ordnerinnen und Ordnern bedient, ist ihr Einsatz unter Angabe der Zahl der dafür voraussichtlich eingesetzten Personen der zuständigen Behörde mitzuteilen.

    Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:

    • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
    • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
    • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse

    Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:

    • Sie verschriftlichen z. B. mit einer Mustervorlage ihre Anmeldung und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie senden die Anmeldung dann postalisch oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.

    Anschließend:

    • Die zuständige Behörde bearbeitet ihre Anmeldung und leitet diese ggf. mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde); diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
    • In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde/Polizei und den veranstaltenden Personen.
    • Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
    • Danach wird eine Anzeigebestätigung erstellt und an den/die Antragsteller/Antragstellerin zurückgeschickt.
    • Die Anmeldung wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.
    • Eine kurzfristige Benachrichtigung bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung ist möglich.
    • Wesentliche Änderungen ihrer Angaben zur Versammlung sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. - Die verantwortliche Veranstaltungsleitung muss für die Bestätigung der Anzeige oder den Auflagenbescheid bekannt sein.

    Fristen

    Hinweise für Coesfeld

    Wichtig: Die Anmeldung hat bereits 48 Stunden vor der Bekanntmachung ( Veröffentlichung ) zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 24 Stunden

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Coesfeld

    Ausländervereine sind gegenüber der zuständigen Behörde zur Anmeldung und Auskunft verpflichtet

    Wer einen Ausländerverein gründet hat dies ebenfalls mitzuteilen. Gleichfalls sind wesentliche Änderungen mitzuteilen. Auch hier ist die zuständige Behörde für den Kreis Coesfeld der Landrat als Kreispolizeibehörde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de