Versammlung BestätigungOnline erledigen

    Eine Versammlung anmelden

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Wer eine Versammlung veranstalten möchte, darf grundsätzlich auch bestimmen, wo diese stattfinden soll. Versammlungen unter freiem Himmel bedürfen der vorherigen Anzeige beim Polizeipräsidium Bonn. Dadurch soll die Polizei in die Lage versetzt werden, erforderliche Maßnahmen ergreifen zu können, um die Versammlung vor Störungen von außen zu schützen und um mögliche Störungen durch die Versammlung für die sonstige Nutzung des öffentlichen Raumes abzuwenden.

    Schutz der Versammlung:

    Demokratie kann nur funktionieren, wenn alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt an der Willensbildung des Volkes teilhaben. Daraus folgt aber auch die Gleichberechtigung der Meinungen. Meinungen können weder richtig noch falsch sein. Folglich kann es auch keine guten oder schlechten Versammlungen geben.

    Der Staat ist mit Blick auf den Inhalt einer Versammlung nicht nur zur Neutralität verpflichtet, sondern grundsätzlich sogar in der Pflicht, Versammlungen jeden Inhalts gegen Störungen von außen zu schützen. Denn zu den Errungenschaften des modernen Rechtsstaates gehört insbesondere auch der Schutz von Minderheiten und somit auch der Schutz von Mindermeinungen.

    Die Grenze des staatlichen Neutralitätsgebotes verläuft grundsätzlich dort, wo Versammlungsinhalte die Menschenwürde verletzen oder die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Bonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswinterer Straße 500

    53227 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 15-0

    Fax: 0228 15-1211

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Polizei NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 62 - 80

    40217 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 871-01

    Fax: 0211 871-3355

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen für jede Versammlung eine Person haben, welche die Versammlung angemeldet hat sowie eine Versammlungsleitung.
    • Die anmeldende Person kann eine Einzelperson, eine Organisation oder eine Vereinigung sein.
    • Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein.
    • Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde.
    • Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung kann genannt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter

    Verfahrensablauf

    • Sie übermitteln ihre Anmeldung der Versammlung an die zuständige Behörde digital oder analog.
    • Die Anmeldung ist an keine Form gebunden.
    • Unabhängig davon ob Sie die Anmeldung online, schriftlich oder mündlich erstellen müssen folgende Informationen enthalten sein:
      • Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
      • Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin.
      • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
      • Bei Aufzügen/Demonstrationen den geplanten Streckenverlauf.
      • Wenn die Versammlungsleitung sich der Hilfe von Ordnerinnen und Ordnern bedient, ist ihr Einsatz unter Angabe der Zahl der dafür voraussichtlich eingesetzten Personen der zuständigen Behörde mitzuteilen.

    Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:

    • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
    • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
    • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse

    Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:

    • Sie verschriftlichen z. B. mit einer Mustervorlage ihre Anmeldung und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie senden die Anmeldung dann postalisch oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.

    Anschließend:

    • Die zuständige Behörde bearbeitet ihre Anmeldung und leitet diese ggf. mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde); diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
    • In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde/Polizei und den veranstaltenden Personen.
    • Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
    • Danach wird eine Anzeigebestätigung erstellt und an den/die Antragsteller/Antragstellerin zurückgeschickt.
    • Die Anmeldung wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.
    • Eine kurzfristige Benachrichtigung bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung ist möglich.
    • Wesentliche Änderungen ihrer Angaben zur Versammlung sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. - Die verantwortliche Veranstaltungsleitung muss für die Bestätigung der Anzeige oder den Auflagenbescheid bekannt sein.

    Fristen

    Die Versammlungsanzeige muss 48h vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 24 Stunden

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung oder Verfügung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.
    • Darüber ist ein Bescheid zu erstellen, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de