Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Jeder Sterbefall muss dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger der Einrichtung den Tod schriftlich anzeigen.

    Bei einer unnatürlichen beziehungsweise ungeklärten Todesursache erfolgt die Sterbeanzeige nach Abschluss der Ermittlungen durch die jeweils zuständige Polizeibehörde. In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur (mündlichen) Anzeige des Sterbefalls verpflichtet: jede Person, die mit der oder dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte, die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eintrat, jede Person, die bei Eintritt des Todes anwesend war oder von dem Sterbefall weiß.

    Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen.

    Die zur Anzeige Verpflichteten haben die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Nachweise beizubringen.

    Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6622cca0bd7b9de049b97edcb5531785

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 72

    32791 Lage

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der mündlich anzeigenden Person
    • schriftliche Anzeige des Trägers der Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist
    • ärztliche Todesbescheinigung (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
    • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person (als Nachweis der Identität (bei Ausländern) und des letzten Wohnsitzes);
      eine Meldebestätigung genügt nicht falls die verstorbene Person noch nicht in den Personenstandsregistern (das heißt dem Geburten-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister) des für die Beurkundung des Sterbefalls zuständigen Standesamts geführt wird
    • Geburtsurkunde
    • Personenstandsurkunden der verstorbenen Person: Falls die Geburt und eine eventuelle Eheschließung der verstorbenen Person bei einem anderen Standesamt beurkundet worden sind
    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe- oder Lebenspartnerschaft und bei deren Auflösung der Nachweis hierüber wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
    Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers bzw. einer anerkannten Übersetzerin vorzulegen

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Eine Person ist gestorben, es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an. Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
    Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Der Sterbefall muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de