Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

    Ist eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland verstorben, kann der Sterbefall hier beim Standesamt Ratingen nachbeurkundet werden, sofern der letzte Wohnort in Deutschland Ratingen war.

    Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls

    Der Sterbefall im Ausland muss nicht nachbeurkundet werden, eine Nachbeurkundung kann jedoch vorteilhaft sein. Es wird ein Sterbeegister angelegt, so dass künftig auch deutsche Sterbeurkunden ausgestellt werden können.

    Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnortes in Deutschland. Die Antragstellung kann auch über eine Auslandsvertretung (Deutsches Konsulat im Ausland) erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2016c6e6b6256e37885c81854dd769a0

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33.20 - Abteilung Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstrasse 2a

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02102 550-3280

    Fax: 02102 550-9327

    E-Mail: standesamt@ratingen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    Zur Sterbefallanzeige sind vorzulegen:

    • Sterbefallanzeige
    • Bescheinigung über den Tod (ärztliche Todesbescheinigung)

    Zur Nachbeurkundung sind vorzulegen:

    • Antrag auf Nachbeurkundung
    • ausländische Sterbeurkunde ggf. mit Apostille oder Legalisation
    • Übersetzung der ausländischen Sterbeurkunde durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher
    • ggf. Ausweisdokumente 

    In beiden Fällen sind vorzulegen:

    Urkundliche Nachweise zu Identität, Namensführung, Personenstand, Familienstand und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person.

    Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich individuell. In der Regel sind dies:

    • Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
    • Urkunden / Bescheinigungen über Namensänderungen
    • Geburtsurkunde 
    • Eheurkunde
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
    • ggf. Übersetzungen ausländischer Urkunden (nach ISO-Norm) durch einen anerkannten Dolmetscher

    Zur Ausstellung eines Leichenpasses sind vorzulegen:

    • Bescheinigung über die 2. Leichenschau bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Freigabe)
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung

    Formulare

    Hinweise für Ratingen

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ratingen

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Hinweise für Ratingen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ratingen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ratingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Ratingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de