Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Ratingen
Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Ist eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland verstorben, kann der Sterbefall hier beim Standesamt Ratingen nachbeurkundet werden, sofern der letzte Wohnort in Deutschland Ratingen war.
Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls
Der Sterbefall im Ausland muss nicht nachbeurkundet werden, eine Nachbeurkundung kann jedoch vorteilhaft sein. Es wird ein Sterbeegister angelegt, so dass künftig auch deutsche Sterbeurkunden ausgestellt werden können.
Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnortes in Deutschland. Die Antragstellung kann auch über eine Auslandsvertretung (Deutsches Konsulat im Ausland) erfolgen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Zur Sterbefallanzeige sind vorzulegen:
- Sterbefallanzeige
- Bescheinigung über den Tod (ärztliche Todesbescheinigung)
Zur Nachbeurkundung sind vorzulegen:
- Antrag auf Nachbeurkundung
- ausländische Sterbeurkunde ggf. mit Apostille oder Legalisation
- Übersetzung der ausländischen Sterbeurkunde durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher
- ggf. Ausweisdokumente
In beiden Fällen sind vorzulegen:
Urkundliche Nachweise zu Identität, Namensführung, Personenstand, Familienstand und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person.
Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich individuell. In der Regel sind dies:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
- Urkunden / Bescheinigungen über Namensänderungen
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
- ggf. Übersetzungen ausländischer Urkunden (nach ISO-Norm) durch einen anerkannten Dolmetscher
Zur Ausstellung eines Leichenpasses sind vorzulegen:
- Bescheinigung über die 2. Leichenschau bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Freigabe)
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung
Formulare
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Voraussetzungen
- Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
- Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.
- Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
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