Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein

    Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Wer eine PTB-Waffe ohne den kleinen Waffenschein führt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
    Um den kleinen Waffenschein zu erhalten, muss der Antragsteller volljährig sein, zuverlässig und persönlich geeignet. Diese Punkte werden von der Behörde überprüft.


    Personen, die einschlägig vorbestraft sind, haben in der Regel keine Aussicht auf Ausstellung eines kleinen Waffenscheins. Ein Sachkundenachweis oder ein Bedürfnis sind nicht erfor-derlich. Auch wird keine Haftpflichtversicherung wie beim "normalen" Waffenschein gefordert.


    Der Erwerb und der Besitz von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (erkennbar am PTB-Zeichen) ist weiterhin ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich. Die Händler sind nunmehr aufgefordert, Käufer solcher Waffen auf das Erfordernis des Kleinen Waffen-scheins hinzuweisen.


    Der kleine Waffenschein berechtigt nur in Verbindung mit dem Personalausweis zum Füh-ren der PTB-Waffe. Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten sind Urkunden auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreispolizeibehörde Mönchengladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Krefelder Straße 555

    41066 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 29-0

    Fax: 02161 29-20149

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

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    Deutsch

    Sprache: de