Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Grundsätzlich sind Veranstaltungen nur in den dafür zugelassenen Gebäuden zulässig.

    Die in der Baugenehmigung enthaltenen Auflagen und Hinweise sind bei der Durchführung der Veranstaltung zu beachten.

    Häufig werden in Hallen, Scheunen oder ähnlichen Gebäuden kurzzeitige Veranstaltungen wie z.B. Betriebs-, Vereins-, Dorffeste durchgeführt. Diese, ursprünglich nicht für diesen Zweck errichteten Gebäude, bergen Risiken im Hinblick auf den Brand- und Personenschutz.

    Die Änderung der Nutzung dieser Gebäude, unabhängig davon ob es sich um eine einmalige oder häufig wiederkehrende Veranstaltungen handelt, bedarf einer Baugenehmigung (siehe Vereinfachtes Genehmigungsverfahren bzw. Sonderbauten).

    Veranstaltungen im Freien sind bei der Ordnungsbehörde anzumelden

    Bei größeren Veranstaltungen im Freien, bei denen die Veranstaltungsfläche eingezäunt wird, um einen kontrollierten Ein- und Ausgang zu gewährleisten, oder die über eine natürliche Umzäunung verfügen, ist ebenfalls ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

     

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Lemgo

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    32657 Lemgo

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05261213256

    Fax: 052612135256

    E-Mail: s.horst@lemgo.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Formulare

    Hinweise für Lemgo

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
    • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
    • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lemgo

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de