Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Folgende Sperrzeiten gelten in Hennef:
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Schank- und Speisewirtschaften Beginn um 5.00 Uhr und Ende um 6.00 Uhr
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Öffentliche Vergnügungsstätten gilt eine allgemeine Sperrzeit, die um 1 Uhr beginnt und um 6 Uhr endet
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Für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen gilt eine allgemeine Sperrzeit, die um 22 Uhr beginnt und um 7 Uhr endet.
Ausnahmegenehmigungen können im Rahmen einer Veranstaltungserlaubnis beantragt werden. Dies können Sie direkt online erledigen. Den Link finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
Wenn Sie darüber hinaus Fragen zum Thema haben, finden Sie unsere Ansprechpersonen unter "Kontaktpersonen".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Formulare
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Voraussetzungen
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Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hennef (Sieg)
- Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
- Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Aufhebung der Sperrzeit sehen.
- Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.
Fristen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.
Kosten
45,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022
Stichwörter
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