Sperrzeit Aufhebung

    Sperrzeit Aufhebung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Der Schutz der Nachtruhe gilt gemäß § 9 Abs. 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

    Von dem gesetzlich normierten Gebot der Nachtruhe können Ausnahmen erteilt werden.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ec5d4c299df76b46813ff21ce25feeef

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Rathaus 1

    41751 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Viersen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Rathaus 1

    41751 Viersen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02162/101-644

    Fax: 02162/101-544

    E-Mail: gewerbe@viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    • Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
    • Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen. 
    • Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    An der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes für größere, öffentliche Feste besteht in der Regel ein öffentliches Interesse.

    Bei der Durchführung privater Feiern fehlt es in der Regel an diesem öffentlichen Interesse. Deshalb können Ausnahmegenehmigungen hierfür nicht erteilt werden.

    Weitere Genehmigungen können beim Ausschank von Getränken und Abgabe von Speisen erforderlich werden (siehe  Ausschankgenehmigungen, Einzelveranstaltungen) oder durch Umzüge auf Straßen notwendig sein (siehe Straßenverkehr, Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse).

    Bei Verstößen gegen die Nachtruhezeiten können Bußgeldverfahren durch die zuständigen Behörden eingeleitet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de