Sperrzeit Aufhebung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Der Schutz der Nachtruhe gilt gemäß § 9 Abs. 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Von dem gesetzlich normierten Gebot der Nachtruhe können Ausnahmen erteilt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Viersen
- Reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ein.
- Legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein "öffentliches Bedürfnis" zur Aufhebung der Sperrzeit sehen.
- Der Antrag wird in der Regel nach einer Woche entschieden.
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.
Kosten
45,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
An der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes für größere, öffentliche Feste besteht in der Regel ein öffentliches Interesse.
Bei der Durchführung privater Feiern fehlt es in der Regel an diesem öffentlichen Interesse. Deshalb können Ausnahmegenehmigungen hierfür nicht erteilt werden.
Weitere Genehmigungen können beim Ausschank von Getränken und Abgabe von Speisen erforderlich werden (siehe Ausschankgenehmigungen, Einzelveranstaltungen) oder durch Umzüge auf Straßen notwendig sein (siehe Straßenverkehr, Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse).
Bei Verstößen gegen die Nachtruhezeiten können Bußgeldverfahren durch die zuständigen Behörden eingeleitet werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022
Stichwörter
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