Sperrzeit Aufhebung

    Sperrzeit Aufhebung

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Aufhebung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Das Landes-Immissionsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen legt grundsätzlich fest, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Eine wichtige Vorschrift ist der Schutz der Nachtruhe. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe stören können.

    Das Gesetz sieht in Einzelfällen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, eine Ausnahmegenehmigung, sowohl für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse, als auch im überwiegend privaten Bereich, zu erteilen.

    Zu beachten ist, dass bei Veranstaltungen, egal ob öffentlich oder privat, eine Genehmigung bei Vorliegen der Voraussetzungen längstens bis 1.00 Uhr erteilt wird.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Krefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hauptbahnhof 5

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02151/862201

    Fax: 02151/862325

    E-Mail: fb32@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Immissionsschutzbehörde (UIB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2498

    E-Mail: immissionsschutz@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose, schriftliche Begründung über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden. Ein elektronisch eingereichter Antrag mit Formblatt ist auch ohne Unterschrift gültig.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungsdatum einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Das Veranstaltungsmanagement der Stadt Krefeld unterstützt den Veranstalter bei der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und begleitetet behördenübergreifende Abstimmungen.

    Dort erhalten Sie Informationen, ob noch weitere Genehmigungen für Ihre Veranstaltung erforderlich sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Die erforderlichen Angaben über Ort, Art, Umfang und Zeitraum der geplanten Veranstaltung werden automatisch über den Formularassistenten abgefragt. Weitere erforderliche Unterlagen (z. B. Skizze mit Kennzeichnung der Geräuschquellen) werden ebenfalls vom Formularassistenten abgefragt und können dem Antrag digital beigefügt werden.

    Die Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners während der Veranstaltung mit Mobilrufnummer ist unbedingt erforderlich!

    Gebühren

    Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr erhoben, die sich nach Art und Umfang der Veranstaltung richtet, das heißt sie wird für den Einzelfall festgesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de