Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Bei der Schülerbeförderung handelt es sich um eine Übernahme der notwendigen Fahrkosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Viele Kinder und Jugendliche erreichen die Schule mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Um Ihnen die Beantragung der Schülerfahrkosten zu erleichtern, erhalten Sie hier einige Informationen, die Ihnen helfen sollen.
Der Schulträger der besuchten Schule übernimmt in der Regel unabhängig vom Wohnsitz des Schülers / der Schülerin die notwendigen entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule. Der Stadt Paderborn als Schulträger obliegt allerdings keine Pflicht zur Beförderung.
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Schulträger besteht in der Regel, wenn der kürzeste Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler bzw. die Schülerin der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.
Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers / der Schülerin und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.
Als Wohnung ist der nicht nur vorübergehende, gewöhnliche Aufenthalt des Schülers / der Schülerin an Unterrichtstagen anzusehen. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstücks.
Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, der gewählten Schulart und des gewählten Schultyps, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Schulen mit einem Angebot besonderer Unterrichtssveranstaltungen, Schulen mit oder ohne Koedukation, das unterschiedliche Angebot der ersten Fremdsprache in einer Schulform sowie unterschiedliche Kursangebote in der gymnasialen Oberstufe begründen keinen eigenen Schultyp und somit keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung.
Darüberhinaus kann aus gesundheitlichen Gründen, die das Zurücklegen des Schulwegs nicht nur vorübergehend wesentlich beeinträchtigen, eine Übernahme der Schülerfahrkosten notwendig sein. In diesen Fällen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Antragsverfahren
Schülerfahrkosten werden nur auf Antrag und jeweils für ein Schuljahr bewilligt. Dabei ist zu beachten, dass der Schulträger die wirtschaftlichste Art der Schulbeförderung festlegt, wobei die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten hat. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird seitens der Stadt Paderborn lediglich bei der Zahlung einer Pauschale für die Benutzung des Fahrrads gemacht.
Im Rahmen des Projektes "Digitale Heimat PB" steht auch die webbasierte Anwendung "Schülerfahrkosten Online" im Echtzeitbetrieb zur Verfügung. Diese Anwendung bietet den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Anträge auf Ausstellung eines SchulwegTickets künftig online stellen zu können.
Den Link zum Online-Antrag dazu finden sie hier auf dieser Seite unter der Rubrik Online-Dienstleistung.
Anträge in Papierform sind daher nicht mehr erforderlich.
Wenn ausdrücklich gewünscht, ist natürlich auch weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich. Da das Erfassen von Papieranträgen hier jedoch zu erheblichem Mehraufwand führt, sollte jedoch nach Möglichkeit auf die digitale Form der Antragsstellung hingewiesen werden.
Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie im Schulsekretariat oder als Download unter der Rubrik "Downloads".
Ein Antrag ist bitte mindestens vier Wochen vor Beginn des Schuljahres zu stellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Fahrkarte zu Beginn des Unterrichts auch tatsächlich zur Verfügung steht.
Die Fahrkarten werden den Schülerinnen und Schülern in der Schule ausgehändigt. Es handelt sich hierbei aktuell um ein Deutschlandticket.
Ein erneuter Antrag zum Schuljahresbeginn ist nicht erforderlich, wenn sich im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr keine Änderungen (z. B. Schulwechsel, Umzug, Namensänderung) ergeben haben!
Verlässt ein Schüler / eine Schülerin vor Ende des Schuljahres die Schule, so sind die restlichen Wertmarken des Schuljahres unverzüglich durch das Sekretariat an den Schulträger zurückzugeben.
Bei einem Umzug muss über die jeweilige Schule ein neuer Antrag auf Ausstellung eines Schulwegtickets gestellt werden. Das Schulverwaltungs- und Sportamt prüft dann erneut den Anspruch damit entschieden werden kann, ob ein Schulwegticket weiterhin gewährt wird.
Die Kosten, die durch den Verlust der Kundenkarte oder der Wertmarken entstehen, werden nicht vom Schulträger ersetzt.
Auswärtige Schülerinnen und Schüler
Notwendige Fahrkosten, die beim Besuch auswärtiger Schülerinnen und Schüler einer weiterführenden Schule in Paderborn entstehen, werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls übernommen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der besuchten Schule
- Weitere Nachweise je nach Ausnahmefall.
- Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
- Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).
Formulare
Analoger Antrag über die Schulsekretariate.
Voraussetzungen
Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune und je nach Ausnahmefall.
Generell:
- Beantragung
- Materielle Prüfung
- Entscheidung.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- individuelle Anwendung
- spezielle Verfahrensprüfung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021
Stichwörter
Hinweise für Paderborn