Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen. Die Höchstbetragsbegrenzung von 100 Euro gilt nicht für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_543bb857c32c9ff0b027287dc0df5676

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.3-51.2 Bildung und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

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    Formulare

    Analoger Antrag über die Schulsekretariate.

    Voraussetzungen

    Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune und je nach Ausnahmefall.

    Generell:

    • Beantragung
    • Materielle Prüfung
    • Entscheidung.

    Fristen

    Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

    Kosten

    Atteste sind auf eigene Kosten beizubringen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • individuelle Anwendung
    • spezielle Verfahrensprüfung

    Weitere Informationen

    - Fragen und Antworten zu Schülerfahrkosten: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu - Informationen zur Finanzierung von Schülertickets: https://infoportal.mobil.nrw/organisation-finanzierung/finanzierung-von-schuelertickets.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de