Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Fahrtkosten
Auf Antrag übernimmt der Schulträger notwendige Schülerfahrkosten, für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück.
Eine Kostenübernahme findet nach den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW und der Schülerfahrkostenverordnung statt, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler bzw. die Schülerin
- in der Primarstufe (Klassen 1-4) mehr als 2 km
- in der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km
- in der Sekundarstufe II (Klassen 11-13) mehr als 5 km
beträgt.
Was ist ein Schulweg?
Als Schulweg gilt der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers bzw. der Schülerin und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.
Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen notwendige Fahrkosten, wenn der Schüler länger als 8 Wochen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Um dies nachzuweisen, ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Es werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste und dem Schüler zumutbarste Art der Beförderung übernommen. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung. Sie hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.
Grundschulen sowie Förderschule (1. - 4. Klasse):
Alle freifahrtberechtigten Grundschüler sowie die Schüler der Klassen 1 - 4 der Gutenbergschule erhalten auf Antrag kostenlos ein PrimaTicket.
Weiterführende Schulen sowie Förderschule (ab Klasse 5):
Alle Schüler der weiterführenden Schulen sowie Schüler der Gutenbergschule ab Klasse 5 erhalten auf Antrag ein SchülerTicket.
Das jeweilige Antragsformular ist im Schulsekretariat erhältlich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der besuchten Schule
- Weitere Nachweise je nach Ausnahmefall.
- Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
- Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).
Formulare
Analoger Antrag über die Schulsekretariate.
Voraussetzungen
Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune und je nach Ausnahmefall.
Generell:
- Beantragung
- Materielle Prüfung
- Entscheidung.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- individuelle Anwendung
- spezielle Verfahrensprüfung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin