Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen. Die Höchstbetragsbegrenzung von 100 Euro gilt nicht für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Fahrtkosten

    Auf Antrag übernimmt der Schulträger notwendige Schülerfahrkosten, für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück.

    Eine Kostenübernahme findet nach den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW und der Schülerfahrkostenverordnung statt, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler bzw. die Schülerin

    • in der Primarstufe (Klassen 1-4) mehr als 2 km
    • in der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km
    • in der Sekundarstufe II (Klassen 11-13) mehr als 5 km

    beträgt.

    Was ist ein Schulweg?
    Als Schulweg gilt der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers bzw. der Schülerin und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.

    Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen notwendige Fahrkosten, wenn der Schüler länger als 8 Wochen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Um dies nachzuweisen, ist ein ärztliches Attest erforderlich.

    Es werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste und dem Schüler zumutbarste Art der Beförderung übernommen. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung. Sie hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

    Grundschulen sowie Förderschule (1. - 4. Klasse):
    Alle freifahrtberechtigten Grundschüler sowie die Schüler der Klassen 1 - 4 der Gutenbergschule erhalten auf Antrag kostenlos ein PrimaTicket.

    Weiterführende Schulen sowie Förderschule (ab Klasse 5):
    Alle Schüler der weiterführenden Schulen sowie Schüler der Gutenbergschule ab Klasse 5 erhalten auf Antrag ein SchülerTicket.

    Das jeweilige Antragsformular ist im Schulsekretariat erhältlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_931ac94602065301c70454b516f77e08

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 71

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der besuchten Schule
    • Weitere Nachweise je nach Ausnahmefall.
    • Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
    • Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

    Formulare

    Analoger Antrag über die Schulsekretariate.

    Voraussetzungen

    Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune und je nach Ausnahmefall.

    Generell:

    • Beantragung
    • Materielle Prüfung
    • Entscheidung.

    Fristen

    Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

    Kosten

    Atteste sind auf eigene Kosten beizubringen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • individuelle Anwendung
    • spezielle Verfahrensprüfung

    Weitere Informationen

    - Fragen und Antworten zu Schülerfahrkosten: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu - Informationen zur Finanzierung von Schülertickets: https://infoportal.mobil.nrw/organisation-finanzierung/finanzierung-von-schuelertickets.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de