Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Die Stadt Erkelenz erstattet Schülerfahrkosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, d. h., die in der Schülerfahrkostenverordnung NRW festgelegten notwendigen Fahrkosten.
Grundschulen:
- Schüler:innen der Primärstufe (Klasse 1-4) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 2 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.
weiterführende Schulen:
- Schüler:innen der Sekundarstufe I (Klasse 5-9) und Sekundarstufe II (Klasse 10) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 3,5 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.
- Schüler:innen der Sekundarstufe II (Klassen 11-13) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 5 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.
Alle Schüler:innen, die innerhalb dieser Entfernungsgrenzen wohnen, erhalten keine Erstattung. Für diese Schüler:innen besteht nicht die Möglichkeit, eine Schülerjahreskarte zu erhalten. Sie müssen Wochen- oder Monatskarten für Auszubildende selber kaufen.
Auswärtige Schüler:innen, die außerhalb der o. g. Entfernungsgrenzen wohnen, zahlen die Differenz der Fahrkosten von nächstgelegener Schule nach Erkelenz als Eigenanteil. Diese Schüler:innen haben die Möglichkeit, eine Schülerjahreskarte zu beantragen.
Bei Grenzfällen wird die genaue Entfernung vom Wohnhaus zur nächstgelegenen Schule mit Hilfe von TIM-Online ermittelt (Topografisches Informationsmanagement des Landes Nordrhein-Westfalen). Sie können auch vorab, z. B. bei google maps, die ungefähre Entfernung zur nächstgelegenen Schule ermitteln. Hier muss die Routenoption "Fußgänger" gewählt werden, da gemäß Schülerfahrkostenverordnung NRW der Fußweg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule zu Grunde gelegt wird.
Um zu gewährleisten, dass jede:r Schüler:in zum Beginn des neuen Schuljahres ihre/seine Jahresfahrkarte in der Schule ausgehändigt bekommt, wird gebeten, dass der Antrag auf Ausstellung einer Schülerjahreskarte so zeitnah wie möglich eingereicht wird.
Bei Verlust wird die Schülerjahreskarte gegen Zahlung eines Verwaltungskostenanteils in Höhe von 15,-- € an die West Energie- und Verkehr GmbH ersetzt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erkelenz
Antragsunterlagen:
- Online-Antrag
oder
- Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten
Anlagen:
- ggfs. Begründung besonderer Gefährlichkeit
- ggfs. Nachweis sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
- ggfs. Nachweis Schulzuweisung
- ggfs. Nachweis Schulablehnung
- ggfs. ärztliche Bescheinigung gesundheitlicher Gründe
- ggfs. Nachweis Schwerbehindertenausweis "G" oder "H"
Formulare
Analoger Antrag über die Schulsekretariate.
Voraussetzungen
Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune und je nach Ausnahmefall.
Generell:
- Beantragung
- Materielle Prüfung
- Entscheidung.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erkelenz
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021
Stichwörter
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