Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen. Die Höchstbetragsbegrenzung von 100 Euro gilt nicht für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Die Stadt Eschweiler übernimmt als Schulträger die Kosten für die Beförderung von Schülern der städtischen Schulen nach Maßgabe der Schülerfahrkostenverordnung. Es kann aus folgenden Gründen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten bestehen:

    aufgrund der Schulweglänge:
    Es besteht Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten, wenn der Schulweg des Kindes in der einfachen Entfernung
    • bei Schülern der Primarstufe (Klasse 1 - 4) mehr als 2,0 km,
    • bei Schülern der Sekundarstufe I (Klasse 5 - 10) mehr als 3,5 km,
    • bei Schülern der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 - 13 der Gesamtschule und Jahrgangsstufen 10-12 des Gymnasiums) mehr als 5,0 km

    beträgt. Hierbei ist als Schulweg der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule zugrunde zu legen.

    aufgrund gesundheitlicher Gründe:
    Als gesundheitliche Gründe, die einen Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten begründen, kommen nur solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen in Betracht, die das Zurücklegen des Schulweges wesentlich beeinträchtigen und nicht nur vorübergehender Art sind (mind. 8 Wochen). Die gesundheitlichen Gründe sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und können ggf. durch eine amtsärztliche Nachuntersuchung überprüft werden.

    aufgrund eines besonders gefährlichen Schulweges:
    Besonders gefährliche Schulwege sind solche Wege, die nach den objektiven Gegebenheiten für Schüler als besonders gefährlich oder ungeeignet einzustufen sind. Im Stadtgebiet Eschweiler sind gefährliche Schulwege grundsätzlich nicht mehr vorhanden. Ist dennoch einmal ein Schulweg als besonders gefährlich oder ungeeignet einzustufen, so wird zur Umgehung des gefährlichen Streckenabschnitts eine Ausweichstrecke (Schulersatzweg) festgelegt. Sofern die Benutzung dieses Schulersatzweges dazu führt, dass die o.a. Entfernungsgrenzen überschritten werden, besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme.

    Die Fahrkostenübernahme erfolgt für Grundschüler durch Bereitstellung einer Schülerjahreskarte, für die Schüler der weiterführenden Schulen sowie der Willi-Fährmann-Schule für Lernbehinderte durch Bereitstellung eines School&Fun-Tickets.

    Die Schülerjahreskarten berechtigen ausschließlich während der Schulzeit zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf der jeweils angegebenen Fahrstrecke, die dem Schulweg des Kindes entspricht.

    Das School- & Funticket berechtigt zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch in der Freizeit sowie während der Ferien und an Wochenenden im gesamten Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes. Da der Fahrausweis auch während der Freizeit genutzt werden kann, wird für die Bereitstellung des School&Fun-Tickets ein Eigenanteil zu den Fahrkosten von den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler erhoben. Der für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler derzeit bis zu 14,00 € monatlich beträgt. Schülerinnen und Schüler die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII) erhalten, sind vom Eigenanteil befreit. Eine entsprechende Bescheinigung muss dem Antragsformular beiliegen.

     

     

     

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Schulen, Sport und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Schulen, Sport und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Schulverwaltung

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    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Die erforderlichen Formulare sind entweder im Schulsekretariat erhältlich oder stehen Ihnen zum Download auf dieser Seite zur Verfügung.

    Formulare

    Analoger Antrag über die Schulsekretariate.

    Voraussetzungen

    Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune und je nach Ausnahmefall.

    Generell:

    • Beantragung
    • Materielle Prüfung
    • Entscheidung.

    Fristen

    Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

    Kosten

    Atteste sind auf eigene Kosten beizubringen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • individuelle Anwendung
    • spezielle Verfahrensprüfung

    Weitere Informationen

    - Fragen und Antworten zu Schülerfahrkosten: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu - Informationen zur Finanzierung von Schülertickets: https://infoportal.mobil.nrw/organisation-finanzierung/finanzierung-von-schuelertickets.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de