Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen. Die Höchstbetragsbegrenzung von 100 Euro gilt nicht für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Schokoticket wird DeutschlandTicket Schule

    Die Stadt Velbert stellt zunächst für das Schuljahr 2024/2025 ebenfalls auf das DeutschlandTicket Schule als Schülerticket um. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten dieses Ticket. Die Anspruchsvoraussetzungen ändern sich nicht. Die Antragstellung erfolgt über den Antrag Deutschlandticket Schule. 
    Auch für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler (Selbstzahler*innen) besteht die Möglichkeit, das DeutschlandTicket Schule für 29 Euro zu erwerben. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert mbH.

    Übernahme von Fahrkosten durch den Schulträger

    Sofern die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Stadt Velbert in ihrer Funktion als Schulträgerin - unabhängig vom Wohnsitz des Schülers / der Schülerin - die notwendigen entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule. Sie entscheidet jeweils über die wirtschaftlichste Beförderungsart. Dies ist in der Regel der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), weshalb dem Schüler / der Schülerin eine Fahrkarte (Deutschlandticket Schule) zu einem ermäßigten Preis zur Verfügung gestellt wird, wenn die in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

     

    Es gibt folgende Möglichkeiten der Antragstellung:

    Onlineantrag
    Die Beantragung kann online erfolgen. Im Bereich Onlinedienstleistungen finden Sie die entsprechenden Online-Anträge.

    Papierantrag
    Die Antragsformulare können im Bereich Downloads heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die ausgefüllten Anträge sind im Schulsekretariat der besuchten Schule abzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_aab1e245860e155d209b3ce108ef6588

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden gegebenenfalls diese Unterlagen benötigt:

    • ärztliches Attest
    • aktueller Sozialhilfebescheid (SGB XII)

    Formulare

    Analoger Antrag über die Schulsekretariate.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Velbert

    Entfernung zur Schule
    Die Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler

    • der Primarstufe (Klassen 1 bis 4 an Grundschulen) sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km
    • der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
    • der Sekundarstufe II mehr als 5 km

    beträgt.

    Gesundheitliche Gründe
    Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ärztliches Attest beizufügen, aus dem folgendes eindeutig erkennbar ist:

    • Umfang der Krankheit oder Behinderung
    • Dauer der Krankheit oder Behinderung
    • Die Benutzung eines Verkehrsmittels ist zwingend geboten

    Schulweg
    Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Velbert

    Die Schulverwaltung prüft die Anträge. Liegt eine Anspruchsvoraussetzung für eine Schülerfahrkarte vor, so wird Ihnen diese in Form einer Chipkarte an die im Antrag angegebene Anschrift durch das Verkehrsunternehmen zugesandt. Falls keine Anspruchsvoraussetzung vorliegt, erhalten Sie eine Ablehnung und können dann eigenständig ein Selbstzahler-Deutschlandticket Schule beim Verkehrsunternehmen abonnieren.

     

    Fristen

    Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Velbert

    Der Bearbeitungszeitraum ist fallbezogen und dauert in der Regel nicht länger als 14 Tage.

    Kosten

    Atteste sind auf eigene Kosten beizubringen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • individuelle Anwendung
    • spezielle Verfahrensprüfung

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Die Stadt Velbert ist Schulträgerin dieser Schulen:

    Weiterführende städtische Schulen

    • Gymnasium Geschwister-Scholl-Gymnasium
    • Gymnasium Nikolaus-Ehlen-Gymnasium
    • Gymnasium Velbert-Langenberg
    • Gesamtschule Velbert-Mitte
    • Gesamtschule Velbert-Neviges
    • Realschule Kastanienallee
    • Hauptschule Martin-Luther-King-Schule


    Städtische Grundschulen

    • Regenbogenschule Gemeinschafts-Grundschule
    • Evangelische Grundschule Velbert-Neviges
    • Gemeinschafts-Grundschule Bergische Straße
    • Gemeinschafts-Grundschule Birth
    • Gemeinschafts-Grundschule Grünstraße
    • Gemeinschafts-Grundschule Max & Moritz
    • Gemeinschafts-Grundschule Nordstadt
    • Gemeinschafts-Grundschule Tönisheide
    • Gemeinschafts-Grundschule Wilhelm-Ophüls-Schule
    • Gemeinschafts-Grundschule Gerhart-Hauptmann-Schule
    • Gemeinschafts-Grundschule Kuhstraße
    • Gemeinschafts-Grundschule Kastanienallee
    • Katholische Grundschule Velbert-Neviges, Sonnenschule


    Alle weiteren Schulen im Stadtgebiet Velbert befinden sich nicht in Trägerschaft der Stadt Velbert. Bitte wenden Sie sich zur Fahrkostenübernahme an den jeweiligen Schulträger.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de