Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Grundsätzlich werden anspruchsberechtigten Schüler*innen nach der Schülerfahrtkostenverordnung NRW SchokoTickets für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Schulverwaltung zur Verfügung gestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der besuchten Schule
- Weitere Nachweise je nach Ausnahmefall.
- Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
- Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).
Formulare
Analoger Antrag über die Schulsekretariate.
Voraussetzungen
Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Der für die Beantragung der Leistungen notwendige Globalantrag (falls bisher noch nicht eingereicht) ist in der Servicestelle "Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.
Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme Schulpauschale zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:
- Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)
Dem Formularassistenten können Sie auch die Unterlagen und Nachweise entnehmen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Bitte drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben Sie diesen. Bitte reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- individuelle Anwendung
- spezielle Verfahrensprüfung
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das SchokoTicket (=Eigenanteil) zum ermäßigten Preis durch die Schulverwaltung und zwar
- 14,00 Euro für das erste anspruchsberechtigte Kind,
- 7,00 Euro für das zweite anspruchsberechtigte Kind,
- kostenlos für das dritte und jedes weitere anspruchsberechtigte Kind.
Wenn Anspruch auf ein ermäßigtes SchokoTicket besteht, werden diese Kosten aus dem Bildungspaket übernommen.
Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen des ermäßigten SchokoTickets finden Sie auf der Dienstleistungsseite zum Thema Schülerfahrkosten.
Unterlagen
Falls noch kein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt, reichen Sie diesen bitte ein.
Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen das SWK-Schreiben sowie Kontoauszüge mit den getätigten Zahlungen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021