Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen. Die Höchstbetragsbegrenzung von 100 Euro gilt nicht für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Grundsätzlich werden anspruchsberechtigten Schüler*innen nach der Schülerfahrtkostenverordnung NRW SchokoTickets für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Schulverwaltung zur Verfügung gestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_48964a009e8d3378f23fc97d853f55a7

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bildungspaket

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Anton-Straße 56

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3161

    Fax: 0 21 51 / 86-3165

    E-Mail: bildungspaket@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der besuchten Schule
    • Weitere Nachweise je nach Ausnahmefall.
    • Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
    • Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

    Formulare

    Analoger Antrag über die Schulsekretariate.

    Voraussetzungen

    Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der für die Beantragung der Leistungen notwendige Globalantrag (falls bisher noch nicht eingereicht) ist in der Servicestelle "Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.

    Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme Schulpauschale zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:

    • Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)

    Dem Formularassistenten können Sie auch die Unterlagen und Nachweise entnehmen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Bitte drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben Sie diesen. Bitte reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.

    Fristen

    Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

    Kosten

    Atteste sind auf eigene Kosten beizubringen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • individuelle Anwendung
    • spezielle Verfahrensprüfung

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das SchokoTicket (=Eigenanteil) zum ermäßigten Preis durch die Schulverwaltung und zwar

    • 14,00 Euro für das erste anspruchsberechtigte Kind,
    • 7,00 Euro für das zweite anspruchsberechtigte Kind,
    • kostenlos für das dritte und jedes weitere anspruchsberechtigte Kind.

    Wenn Anspruch auf ein ermäßigtes SchokoTicket besteht, werden diese Kosten aus dem Bildungspaket übernommen.

    Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen des ermäßigten SchokoTickets finden Sie auf der Dienstleistungsseite zum Thema Schülerfahrkosten.

    Unterlagen

    Falls noch kein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt, reichen Sie diesen bitte ein.
    Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.

    Zusätzlich benötigen wir von Ihnen das SWK-Schreiben sowie Kontoauszüge mit den getätigten Zahlungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de