Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Außerhalb von Silvester (31.12. - 01.01. jeden Jahres) dürfen Feuerwerke in Lage nur noch von zugelassenen Feuerwerkern nach Übermittlung einer entsprechenden Anzeige abgebrannt werden.
Ausnahmegenehmigungen für Privatpersonen werden von der Stadt Lage aus Sicherheits- und Emissionsgründen seit einigen Jahren nicht mehr erteilt.
Sollten Sie also anlässlich einer besonderen Feier ein Feuerwerk planen, wenden Sie sich bitte an gewerbliche und zugelassene Feuerwerker; diese werden die vorgeschriebene Anzeige bei der Stadt Lage erhalten.
Bedenken Sie jedoch, dass auch für ein derartiges Feuerwerk die Bestimmungen der Nachtruhe gelten, sodass es in der Regel bis 22.00 Uhr beendet sein muss.
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- Verwaltungsgebühren i.H.v. 60,00 €
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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