Abbrennen von pyrotechnischen GegenständenOnline erledigen

    Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

    Hinweise für Kalletal

    Beschreibung

    Hinweise für Kalletal

    In der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines Jahres dürfen pyrotechnische Gegenstände beziehungsweise Feuerwerkskörper der Klasse II nicht abgebrannt werden. Geregelt ist das in der ersten Verordnung des Sprengstoffgesetzes.
    Sollen - mit Ausnahme von 31. Dezember und 1. Januar - trotzdem zu bestimmten Anlässen Feuerwerkskörper abgebrannt werden, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung. Nur mit dieser Genehmigung können Sie die entsprechenden Produkte überhaupt erst im Fachhandel erwerben.

    nicht angegeben

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kalletal

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Str. 3

    32689 Kalletal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05264/644-301

    Fax: 05264/644-100

    E-Mail: u.volkmann@kalletal.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Kalletal

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Str. 3

    32689 Kalletal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05264/644-301

    Fax: 05264/644-100

    E-Mail: u.volkmann@kalletal.de

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kalletal

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de