Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

    Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

    Hinweise für Steinheim

    Beschreibung

    Hinweise für Steinheim

    Am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres darf jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, Feuerwerkskörper der Kategorie 2 abbrennen.

    An allen anderen Tagen des Jahres wird dafür eine besondere Genehmigung benötigt.

    nicht angegeben

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Steinheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 2

    32839 Steinheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05233/21157

    Fax: 05233/21202

    E-Mail: buergerbuero@steinheim.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    32839 Steinheim

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinheim

    Sollte das Feuerwerk nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgebrannt werden, so ist die schriftliche Einwilligung des Grundstückseigentümers vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Steinheim

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinheim

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Steinheim

    Kosten

    Hinweise für Steinheim

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Steinheim

    Weitere Informationen

    Hinweise für Steinheim

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de