Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
Hinweise für Steinheim
Beschreibung
Hinweise für Steinheim
Am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres darf jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, Feuerwerkskörper der Kategorie 2 abbrennen.
An allen anderen Tagen des Jahres wird dafür eine besondere Genehmigung benötigt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Steinheim
Sollte das Feuerwerk nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgebrannt werden, so ist die schriftliche Einwilligung des Grundstückseigentümers vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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