Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
Hinweise für Gelsenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Gelsenkirchen
Für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien III und IV müssen Sie einen Pyrotechniker beauftragen. Möchten Sie sog. Silvesterfeuerwerk abbrennen, wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgercenter.
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Ansprechpartner
Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/UK - Stabsstelle Umweltrecht und Koordinierung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492091698594
E-Mail: annette.schulik@gelsenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gelsenkirchen
Formulare
Hinweise für Gelsenkirchen
Voraussetzungen
Hinweise für Gelsenkirchen
Anzeige durch den Pyrotechniker gem. gesetzlicher Anforderungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gelsenkirchen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Gelsenkirchen
10,00 EURO bis 100,00 EURO
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen