Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

    Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    nicht angegeben

    Für Lagerung und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist unter bestimmten Umständen eine staatliche Genehmigung einzuholen. Pyrotechnische Gegenstände werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefährdung und ihrem Verwendungszweck in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Wenn Privatpersonen zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie II abbrennen möchten, muss grundsätzlich eine Ausnahme vom Abbrennverbot bei der Gewerbeaufsicht beantragt werden. Die Ausnahmen sind gebührenpflichtig und es ist ein besonderer Anlass gefragt.

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Waldbröl

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Str. 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291/85-137

    Fax: (02291)85-140

    E-Mail: Vanessa.Braun@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Waldbröl

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

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    Hinweise für Waldbröl

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    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de