Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Für Lagerung und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist unter bestimmten Umständen eine staatliche Genehmigung einzuholen. Pyrotechnische Gegenstände werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefährdung und ihrem Verwendungszweck in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Wenn Privatpersonen zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie II abbrennen möchten, muss grundsätzlich eine Ausnahme vom Abbrennverbot bei der Gewerbeaufsicht beantragt werden. Die Ausnahmen sind gebührenpflichtig und es ist ein besonderer Anlass gefragt.
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Nordrhein-Westfalen
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